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Unseriöse
Arbeitsvermittler - Abzocke mit den Bewerbungskosten?
In der letzten Zeit machen immer wieder
unseriöse Arbeits- und Personalvermittler von sich reden. So wurden
in der Presse immer wieder Fälle bekannt, in denen Bewerber sich
auf veröffentlichte Stellenangebote beworben haben, welche nicht
existierten.
Die Vorgehensweise
Stellenanzeigen werden geschaltet,
obwohl kein realer Arbeitsplatz zu besetzen ist, der Arbeitgeber
nicht existiert.
Ziel dieser geschalteten
Stellenangebote ist es, Bewerber zur Zusendung von
Bewerbungsunterlagen zu bewegen und zu einem Vorstellungsgespräch
einzuladen.
In diesem werden die Bewerber zum Abschluss eines
Vertrages über die Erstellung und Versendung von
Bewerbungsunterlagen gedrängt.
So sollen durch den Vermittler Bewerbungen erstellt
und versendet werden. Von jedem Exemplar bekommen die Bewerber eine Kopie,
welche sie als eigene Bewerbungsaktivität gegenüber der Agentur für
Arbeit / dem Job-Center mit dem "Antrag auf Erstattung von
Bewerbungskosten" abrechnen sollen.
Die Bewerber bekommen für diese
Dienstleistung eine Rechnung zugestellt und werden bei einer
Weigerung diese anzuerkennen oft unter Druck gesetzt.
Dieses Vorgehen betrachten wir als
unseriös und distanzieren uns von diesen Geschäftsgebaren.
Der Gesetzgeber bestimmt ausdrücklich,
dass "Vermittlungsunterstützende Leistungen" gegenüber dem Bewerber,
sollte sich eine Vermittlung ergeben und der Vermittlungsgutschein
eingelöst werden, nicht berechnet werden dürfen.
Dienstanweisung zum VGS >>
So arbeiten wir...
Bei seriösen Arbeitsvermittlern und
Anbietern von Bewerbungsunterstützungen wird klar zwischen den
einzelnen Dienstleistungen getrennt.
Ein Angebot zur Erstellung von
Bewerbungsunterlagen und / oder einem Job-Coaching ist somit immer
von einer Vermittlung zu trennen und der Bewerber oder Kunde
sollte sich klar für ein Angebot entscheiden können.
Hinter
Stellenangeboten stehen Arbeitgeber!
Hinter veröffentlichten
Stellenangeboten steht auch immer ein potentieller Arbeitgeber für
Sie. Wir werten Ihre Bewerbung aus und reichen diese, sollten Sie
und Ihre Unterlagen den Erwartungen der Arbeitgeber entsprechen, an
diesen weiter.
Sollten die Vorstellungen auseinander
gehen, fügen wir ihre Unterlagen unserem Bewerberpool hinzu und
kontaktieren Sie, wenn uns passende Stellenangebote vorliegen.
Die
Initiativbewerbungen und der Bewerberpool
Auch bei uns können Sie sich für eine
Vermittlung bewerben obwohl wir momentan kein für Sie passendes
Stellenangebot verfügen. Zum Beispiel über unser Onlineformular, per
E-Mail oder per Post.
Initiativbewerbung
>>
Ihre Daten fügen wir in diesem Fall
unserem Bewerberpool hinzu und versuchen einen für Sie passendes
Stellenangebot zu finden. Diese
Bemühungen sind selbstverständlich für Sie Kostenfrei.
Können wir Sie vermitteln und sind Sie im Besitz eines gültigen
Vermittlungsgutscheins, lösen wir diesen entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen ein.
Besitzen Sie keinen
Vermittlungsgutschein schließen wir auf Ihren Wunsch vor Vermittlung
einen Honorarvertrag.
Job-Coaching und
Bewerbungsdienst
Selbstverständlich können Sie auch
unsere sonstigen Vermittlungsunterstützenden Dienstleistungen in
Anspruch nehmen. Diese sind jedoch eindeutig als solche
gekennzeichnet und sollen eine Unterstützung Ihrer eigenen
Aktivitäten darstellen. Eine direkte Vermittlung mit der Abrechnung
über Honorar oder Vermittlungsgutschein durch uns ist in diesem Fall
ausgeschlossen.
Job-Coaching
>>
Datenschutz
Wir arbeiten mit anonymisierten
Bewerberprofilen bei der Suche nach einem für Sie passenden
Stellenangebot. Ihre auf unseren Wunsch oder als
Initiativbewerbung zugesendeten Original-Unterlagen werden nur nach
vorheriger Kontaktaufnahme an Dritte (auch potentielle Arbeitgeber)
weiter gegeben. Sollten wir Ihre Unterlagen weiter geben,
werden wir Sie vorher kontaktieren und hiervon in Kenntnis setzen.
Sollten wir nichts für Sie tun können,
werden Ihre Daten 12-Monate nach ihrem Eingang bei uns automatisch
gelöscht oder vernichtet.
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