|
Was kann in
welcher Höhe wie
gefördert werden?
Wir haben hier die
Fördermöglichkeiten am Beispiel des Job-Centers Märkisch Oderland
für Sie bereitgestellt. In anderen Landkreisen kann, infolge der nun
freien Gestaltungsmöglichkeit der Förderungen nach §45 SGB III eine
andere Auslegung der gesetzlichen Rahmenstruktur erfolgen,
erkundigen Sie sich hierzu bei dem für Sie zuständigen
Leistungsträger. Für alle Leistungsträger hat die Bundesagentur für
Arbeit eine Arbeitshilfe herausgegeben, welche als Orientierung,
jedoch nicht als verbindliche Weisung anzusehen ist.
Arbeitshilfe Vermittlungsbudget >>
Für den Landkreis
Märkisch Oderland folgender Orientierungsrahmen:

Kosten für
Arbeitsmittel / Arbeitskleidung
Die Anschaffung notwendiger
Arbeitsmittel und Arbeitskleidung für die berufliche Tätigkeit (auch
bei Praktika welche der Eignungsprüfung für einen Beruf dienen) kann
gefördert werden, wenn der Arbeitgeber nicht gesetzlich verpflichtet
ist diese bereitzustellen.
Höhe:
bis 260,- € (Erstattung nur anhand vorliegender Originalbelege)

Kosten für eine
zur Ausübung einer Tätigkeit notwendigen Mobilität
Fahrkosten zum
erstmaligen Antritt der Arbeit
Höhe:
bei öffentlichen Verkehrsmitteln die nachgewiesenen
tatsächlichen Kosten, bei der Nutzung von PKW 0,20 € je Km, maximal
130,- € je Fahrt
Pendelfahrten
zwischen Arbeits- und Wohnort
Höhe:
bei öffentlichen Verkehrsmitteln die nachgewiesenen
tatsächlichen Kosten, bei der Nutzung von PKW 0,20 € je Km, maximal
160,- € je Monat für max. 6 Monate
Kosten der
doppelten Haushaltsführung
Höhe:
bis 260,- € für max. 6 Monate
Hinweis:
für die Abrechnung und
Beantragung dieser Kosten verwenden Sie bitte einen Vordruck,
welchen Sie bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter im Jobcenter
erhalten.
Umzugskosten
Umzüge können gefördert werden, wenn
die Entfernung zwischen Arbeits- und Wohnort für Heimfahrten
unzumutbar lang und die Arbeit von Dauer (unbefristete
Festeinstellung) ist.
Höhe:
bis 2.500,-€ anhand von Originalbelegen
Hinweis:
für die Beantragung müssen mindestens zwei Kostenvoranschläge
vorgelegt werden

Anzeige:


Einzelfallhilfen
Hierzu zählt eine Unterstützung bei der
Aufnahme einer Saisonbeschäftigung, zum Beispiel als Erntehelfer
oder anderen Bereichen in der Landwirtschaft, welche dem
Niedrigstlohnbereich zuzuordnen sind. Folgende Angaben gelten bei
einer Entfernung zwischen Arbeits- und Wohnort von über 30 km. Die
Förderung kann für max. 6 Monate gewährt werden.
Höhe:
- bis 15 km einfacher Fahrt 10,-€ / Tag, als Pauschale 210,-€/Monat
- ab 16 km einfacher Fahrt 13,-€ / Tag, als Pauschale 273,-€/Monat
- ab 30 km einfacher Fahrt 18,-€ / Tag, als Pauschale 378,-€/Monat

Sonstige Aufwendungen / Kosten
Unter Diesem Punkt sind alle Kosten
zusammengefasst, welche nicht gesondert (andere Möglichkeit) gefördert werden und in
direktem Zusammenhang mit der Arbeitsaufnahme stehen.
Die können zum Beispiel Kautionen,
Zuschüsse zu KFZ- Reparaturen, Führerscheine (sofern für die
Arbeitsaufnahme zwingend notwendig) oder ähnliches sein. Die
Mitarbeiter des Jobcenters können Sie hierzu beraten.
Höhe:
nachgewiesene Kosten bis 300,- €, in begründeten
Einzelfällen mehr.

Förderung
von Bewerbungskosten, Bewerbungsreisen, Coaching >>

Hinweis:
Wir haben hier nur einen Auszug der
wichtigsten Förderrichtlinien veröffentlicht. Bei allen Leistungen
handelt es sich Ermessensleistungen. Die Angaben entstammen den
"Richtlinien Vermittlungsbudget des Orientierungsrahmens des
JobCenter MOL, Stand 1/2009". Alle Angaben ohne Gewähr.
Interessanter
Link zum Thema:
Zur Unterstützung der Mitarbeiter der
JobCenter und ARGEn bei dem Einsatz der Fördermittel des
Vermittlungsbudgets für ALG II Bezieher und der ordnungsgemäßen
Auslegung des Grundsatzes des Ermessens hat die Bundesagentur für
Arbeit / Nürnberg eine Arbeitshilfe zu Verfügung gestellt.
Arbeitshilfe Vermittlungsbudget >>
Hinweis:
Alle Angaben basieren auf
Erfahrungswerten der praktischen Handhabung, daher ohne Gewähr


Bundesweite Arbeits-und Personalvermittlung
www.arbeitsvermittler-deutschland.de |