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Förderung aus dem Vermittlungsbudget gem. § 45 SGB III

 

 

 

Was kann in welcher Höhe wie gefördert werden?

Wir haben hier die Fördermöglichkeiten am Beispiel des Job-Centers Märkisch Oderland für Sie bereitgestellt. In anderen Landkreisen kann, infolge der nun freien Gestaltungsmöglichkeit der Förderungen nach §45 SGB III eine andere Auslegung der gesetzlichen Rahmenstruktur erfolgen, erkundigen Sie sich hierzu bei dem für Sie zuständigen Leistungsträger. Für alle Leistungsträger hat die Bundesagentur für Arbeit eine Arbeitshilfe herausgegeben, welche als Orientierung, jedoch nicht als verbindliche Weisung anzusehen ist.

Arbeitshilfe Vermittlungsbudget >>

Für den Landkreis Märkisch Oderland folgender Orientierungsrahmen:

Kosten für Arbeitsmittel / Arbeitskleidung

Die Anschaffung notwendiger Arbeitsmittel und Arbeitskleidung für die berufliche Tätigkeit (auch bei Praktika welche der Eignungsprüfung für einen Beruf dienen) kann gefördert werden, wenn der Arbeitgeber nicht gesetzlich verpflichtet ist diese bereitzustellen.

Höhe: bis 260,- € (Erstattung nur anhand vorliegender Originalbelege)

Kosten für eine zur Ausübung einer Tätigkeit notwendigen Mobilität

Fahrkosten zum erstmaligen Antritt der Arbeit

Höhe:  bei öffentlichen Verkehrsmitteln die nachgewiesenen tatsächlichen Kosten, bei der Nutzung von PKW 0,20 € je Km, maximal 130,- € je Fahrt

Pendelfahrten zwischen Arbeits- und Wohnort

Höhe:  bei öffentlichen Verkehrsmitteln die nachgewiesenen tatsächlichen Kosten, bei der Nutzung von PKW 0,20 € je Km, maximal 160,- € je Monat für max. 6 Monate

Kosten der doppelten Haushaltsführung

Höhe: bis 260,- € für max. 6 Monate

Hinweis: für die Abrechnung und Beantragung dieser Kosten verwenden Sie bitte einen Vordruck, welchen Sie bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter im Jobcenter erhalten.

Umzugskosten

Umzüge können gefördert werden, wenn die Entfernung zwischen Arbeits- und Wohnort für Heimfahrten unzumutbar lang und die Arbeit von Dauer (unbefristete Festeinstellung) ist.

Höhe: bis 2.500,-€ anhand von Originalbelegen

Hinweis: für die Beantragung müssen mindestens zwei Kostenvoranschläge vorgelegt werden

Anzeige:

Einzelfallhilfen

Hierzu zählt eine Unterstützung bei der Aufnahme einer Saisonbeschäftigung, zum Beispiel als Erntehelfer oder anderen Bereichen in der Landwirtschaft, welche dem Niedrigstlohnbereich zuzuordnen sind. Folgende Angaben gelten bei einer Entfernung zwischen Arbeits- und Wohnort von über 30 km. Die Förderung kann für max. 6 Monate gewährt werden.

Höhe:  - bis 15 km einfacher Fahrt 10,-€ / Tag, als Pauschale 210,-€/Monat

            - ab 16 km einfacher Fahrt 13,-€ / Tag, als Pauschale 273,-€/Monat

            - ab 30 km einfacher Fahrt 18,-€ / Tag, als Pauschale 378,-€/Monat

Sonstige Aufwendungen / Kosten

Unter Diesem Punkt sind alle Kosten zusammengefasst, welche nicht gesondert (andere Möglichkeit) gefördert werden und in direktem Zusammenhang mit der Arbeitsaufnahme stehen.

Die können zum Beispiel Kautionen, Zuschüsse zu KFZ- Reparaturen, Führerscheine (sofern für die Arbeitsaufnahme zwingend notwendig) oder ähnliches sein. Die Mitarbeiter des Jobcenters können Sie hierzu beraten.

Höhe:  nachgewiesene Kosten bis 300,- €, in begründeten Einzelfällen mehr.

Förderung von Bewerbungskosten, Bewerbungsreisen, Coaching >>

Hinweis:

Wir haben hier nur einen Auszug der wichtigsten Förderrichtlinien veröffentlicht. Bei allen Leistungen handelt es sich Ermessensleistungen. Die Angaben entstammen den "Richtlinien Vermittlungsbudget des Orientierungsrahmens des JobCenter MOL, Stand 1/2009". Alle Angaben ohne Gewähr.

Interessanter Link zum Thema:

Zur Unterstützung der Mitarbeiter der JobCenter und ARGEn bei dem Einsatz der Fördermittel des Vermittlungsbudgets für ALG II Bezieher und der ordnungsgemäßen Auslegung des Grundsatzes des Ermessens hat die Bundesagentur für Arbeit / Nürnberg eine Arbeitshilfe zu Verfügung gestellt.

Arbeitshilfe Vermittlungsbudget >>

Hinweis:

Alle Angaben basieren auf Erfahrungswerten der praktischen Handhabung, daher ohne Gewähr

Bundesweite Arbeits-und Personalvermittlung

www.arbeitsvermittler-deutschland.de