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Leistungen aus dem Vermittlungsbudget
Mit der Neuregelung des Paragraphen
45 SGB III und der Einführung des Vermittlungsbudget ergeben sich
für die Arbeitsvermittler im Jobcenter viele Möglichkeiten Ihre
Aktivitäten bei der aktiven Suche nach einer Erwerbstätigkeit auf
dem ersten Arbeitsmarkt zu unterstützen. Bei allen
Fördermöglichkeiten handelt es sich um Ermessensentscheidungen, dies
bedeutet, sie können, müssen aber nicht gewährt werden.
Bedingung ist in jedem Fall, die
beantragten Förderungen müssen Erfolg versprechend und auf die
Arbeitsaufnahme ausgerichtet sein.
Förderungen werden seitens des
Jobcenters Märkisch- Oderland größtenteils als Zuschüsse und
Kostenübernahmen gewährt. Hierfür gibt es, als Arbeitshilfe für die
Arbeitsvermittler / Fallmanager, einen Orientierungsrahmen.
Für alle Förderungen müssen Sie einen
Antrag auf Gewährung einer Förderung aus dem Vermittlungsbudget
stellen. In diesem beantragen Sie die Erstattung / einen Zuschuss
für Kosten, welche Ihnen im Rahmen der Arbeitssuche /
Arbeitsaufnahme entstehen. Die entstandenen und geförderten Kosten
müssen nachgewiesen werden.
Wichtig ist, jede Förderung muss vor
der Entstehung von Kosten durch Sie beantragt und Ihren Vermittler /
Fallmanager bewilligt werden. Eine Beantragung einer rückwirkenden
Förderung ist nicht möglich.

Was kann in
welcher Höhe wie
gefördert werden?
Wir haben hier die
Fördermöglichkeiten am Beispiel der Regelungen für den Landreis Märkisch Oderland
für Sie bereitgestellt. In anderen Landkreisen kann, infolge der nun
freien Gestaltungsmöglichkeit der Förderungen nach §45 SGB III eine
andere Auslegung der gesetzlichen Rahmenstruktur erfolgen,
erkundigen Sie sich hierzu bei dem für Sie zuständigen
Leistungsträger.
Für alle
Leistungsträger hat die Bundesagentur für Arbeit eine Arbeitshilfe
herausgegeben, welche als Orientierung, jedoch nicht als
verbindliche Weisung anzusehen ist.

Kosten für
Bewerbungen / Bewerbungsunterlagen
Höhe:
bis insgesamt 260,- € je Jahr, pauschaliert mit je 5,- €
für schriftliche und je 1,- € für Online-Bewerbungen.
Hinweise:
Achten Sie auf entsprechende Nachweise (Kopien der Anschreiben,
Antworten usw...), für Arbeitsuchende mit ALG I Bezug werden
Onlinebewerbungen nicht erstattet.

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Kosten für
Vorstellungsreisen
Die Fahrtkosten
Höhe:
bei öffentlichen Verkehrsmitteln die nachgewiesenen
tatsächlichen Kosten, bei der Nutzung von PKW 0,20 € je Km, maximal
130,- € je Fahrt
Die
Übernachtungskosten
Höhe:
nachgewiesene
tatsächliche Kosten, bis maximal 50,- € je Übernachtung
Hinweis:
Sie benötigen zwingend den Nachweis oder die Bestätigung des
Vorstellungsgesprächs durch den Arbeitgeber. Dies ist mit dem
formlosen Vordruck, welchen Sie im Jobcenter erhalten möglich.
Denken Sie auch an die anderen Nachweise (Hotelrechnungen,
Fahrkarten, usw...)

Kosten für
Prüfungen, Zertifikate, Nachweise, Beglaubigungen, Impfungen
Nachweise sind Bescheinigungen, die zur
Ausübung einer beruflichen Tätigkeit notwendig sind. Hierzu zählen
Befähigungsnachweise, notwendige Gesundheitspässe, Impfnachweise,
usw...
Höhe:
nachgewiesene Kosten bis 300,- €, darüber hinaus in begründeten
Einzelfällen
Hinweis:
Schulungen und Qualifizierungen (Weiterbildungen) können nicht
gefördert werden. Die Förderung notwendige Prüfungen für die
Erteilung von Zertifikaten, eventuell mit entsprechender
Prüfungsvorbereitung zur Auffrischung bestehender Kenntnisse, ist
jedoch möglich. (Siehe unsere Anmerkungen zur Fördermöglichkeit der Prüfung
zur
Erteilung
des Berechtigungsscheins für Gabelstapler).

Maßnahmen zur
Unterstützung der Persönlichkeit (Coaching)
Hierzu können alle
Maßnahmen zählen, welche dazu dienen Ihre Persönlichkeit zu stärken
und weiter zu entwickeln. Dies kann die Verbesserung des äußeren
Erscheinungsbildes (z.B. Friseur und Kleidung) aber auch die
Verbesserung der persönlichen Kompetent (z.B. Coaching bei der
Arbeitsuche) umfassen.
Höhe:
nachgewiesene
tatsächliche Kosten bis 300,- €, in begründeten Einzelfällen ist
eine höhere Förderung möglich.

Weitere
Fördermöglichkeiten
Auch über den Bewerbungsprozess hinaus
ist eine Förderung möglich. Dies umfasst zum Beispiel die notwendige
Anschaffung von Arbeitskleidung und Arbeitsmitteln, den Erwerb des
Führerscheins, Fahrkosten zwischen Arbeits- und Wohnort, Kosten für
eine notwendige doppelte Haushaltsführung, oder eine Unterstützung
bei notwendigen KFZ Reparaturen.
Auch für die Aufnahme einer niedrig
bezahlten Saisontätigkeit als Erntehelfer kann eine gute
Unterstützung gewährt werden.
Fördermöglichkeiten für Arbeitsmittel / Arbeitskleidung, Mobilität
und sonstigen Fördermöglichkeiten >>

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Hinweis:
Wir haben hier nur einen Auszug der
wichtigsten Förderrichtlinien veröffentlicht. Bei allen Leistungen
handelt es sich Ermessensleistungen. Die Angaben entstammen den
"Richtlinien Vermittlungsbudget des Orientierungsrahmens des
JobCenter MOL, Stand 1/2009". Alle Angaben ohne Gewähr.
Interessanter
Link zum Thema:
Zur Unterstützung der Mitarbeiter der
JobCenter und ARGEn bei dem Einsatz der Fördermittel des
Vermittlungsbudgets für ALG II Bezieher und der ordnungsgemäßen
Auslegung des Grundsatzes des Ermessens hat die Bundesagentur für
Arbeit / Nürnberg eine Arbeitshilfe zu Verfügung gestellt.
Arbeitshilfe Vermittlungsbudget >>


Bundesweite Arbeits-und Personalvermittlung
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