Kostenübernahme
durch die Agentur für Arbeit / ARGEn / Jobcenter
Ab sofort können die Kosten für den
Staplerschein für Arbeitsuchende durch die Agentur für Arbeit, die
Jobcenter, die Argen oder durch ähnliche Leistungsträger
übernommen werden.
Grundlage dafür ist die Neureglung
der Fördermöglichkeiten des SGB III, mit der damit verbundenen
Einführung des Vermittlungsbudgets (§ 45 SGB III) für jeden Arbeitsuchenden. Aus
diesem Vermittlungsbudget kann Ihr Fallmanager / Vermittler /
Persönlicher Ansprechpartner Ihnen die Kosten erstatten.
Hinweis:
Nachlesbar ist dies der Arbeitshilfe
der Bundesagentur für Arbeit für die Umsetzung durch ihre
Mitarbeiter, die Mitarbeiter der ARGEn und Job-Center.
Arbeitshilfe Vermittlungsbudget (pdf-Download) >>
Hierin ist in
Punkt 7.1. ausdrücklich geregelt:
|
" In Abgrenzung
zu § 46 SGB III können bei der Förderung aus dem VB die Kosten
für Nachweise (z.B. Berechtigungsscheine, Zertifizierungen,
Gesundheitsnachweise), die im Zusammenhang mit der beruflichen
Eingliederung erforderlich sind, insoweit erstattet werden,
als mit dem Erwerb des Nachweises keine Qualifizierung
verbunden ist. " |
Bei der Erlangung des
"Staplerscheins" handelt es sich nicht zwangsläufig um eine
"Berufliche Weiterbildung" oder "Qualifizierung" im Sinne des SGB
III.
Es handelt sich um eine
"Ermessensentscheidung", dies bedeutet, die Erlangung des
"Staplerscheins", des Berechtigungsscheins für Gabelstaplerfahrer,
muss für Ihre berufliche (Wider-) Eingliederung notwendig
oder sein oder die Chance hierauf entscheidend verbessern.
|
Zusammenfassung der Beantragung einer Förderung nach § 45 SGB III
I. Sie stellen einen
"Antrag
auf Gewährung einer Förderung aus dem Vermittlungsbudget"
gem. § 45 SGB III.
II. Auf diesem Antrag
beantragen Sie die
"Erstattung der
Kosten für den Berechtigungsschein zum Führen von
Flurförderfahrzeugen / Gabelstaplern (Staplerschein)"
III. Als Begründung kann
anerkannt werden:
"Ein
gültiger Staplerschein (max. 1 Jahr alt) vergrößert die
beruflichen Eingliederungschance, ist für die beabsichtigte
Arbeitsaufnahme notwendig, oder es erweitern sich hierdurch die
möglichen Tätigkeitsfelder für die zukünftige Arbeitsaufnahme (Lagerwesen, Logistikbranche, Speditionen, usw)"
Bei der Gewährung handelt es sich um
eine Ermessensentscheidung Ihren Ansprechpartner bei der Agentur
für Arbeit / ARGE, dem Jobcenter, usw.
|
Anmeldeformular inklusive Angebot und
Kostenübernahmeerklärung (pdf) >>
<< zurück
Zurück >>

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass die unnötige
Beantragung von Fördergeldern für Sie keinen Nutzen bringt und
anderen Bedürftigen unnötig schadet!


Bundesweite Arbeits-und Personalvermittlung
www.arbeitsvermittler-deutschland.de
|