Arbeiten in
Holland
Sie möchten in
Holland arbeiten?
Die Niederlande,
umgangssprachlich Holland genannt, sind ein Land dessen
Bewohner aufgeschlossen und freundlich sind. Ein persönlicher
Umgangston ist auch an der Arbeitsstelle allgegenwärtig.
Trotzdem zählt auch hier die Leistung welche als Arbeitnehmer
erbracht wird.
Viele Deutsche welche in Holland
arbeiten, sind in holländischen Zeitarbeitsfirmen beschäftigt.
Dies bedeutet, sie haben als Arbeitnehmer einen Arbeitgeber
sind jedoch bei verschiedenen Auftraggebern eingesetzt. Ihr
Arbeitgeber, die Zeitarbeitsfirma, kümmert sich in der ganzen
Zeit um sie.
Reise- und
Übernachtungskosten
Arbeiten in Holland bedeutet oft
in der Woche von zu Hause weg zu sein, nur am Wochenende zu
Hause zu sein. In der Woche wird in Unterkünften übernachtet,
welche in der Regel durch den Arbeitgeber gestellt oder
bezahlt werden.
Reisekosten für An- und Abreise
zum Arbeitsort in Holland haben sie selbst zu tragen, oft gibt
es hierbei die Bildung von Fahrgemeinschaften. Bei einem
Arbeitsbeginn Montag früh erfolgt die Anreise Sonntag Abend,
so kann ein ausgeruhter Arbeitsbeginn sicher gestellt werden.
Arbeitslosen-
und Sozialversicherung
Sicher sind sie auch was ihre
Arbeitslosen- und Sozialversicherung angeht. Ihr Arbeitgeber
führt alle Abgaben in Holland für sie ab, der Anspruch wird
von den deutschen Behörden angerechnet. Sie erwerben somit
einen deutschen Arbeitslosengeld- und Rentenanspruch und
bleiben weiter in ihrer Krankenkasse versichert.
(Arbeitslosengeld wird anhand des holländischen Lohns
berechnet)
Lohn und
Vergütungen
Holländische Zeitarbeitsfirmen
zahlen Sie in der Regel wöchentlich aus. Grundlage ist hierfür
der von Ihnen geführte und vom Vorarbeiter abgezeichnete
Stundenzettel. Der Monatslohn beträgt, je nach Arbeitgeber und
Qualifikation, zwischen 1.300,00 € und 1.900,00 € Netto
monatlich. Holländische Zeitarbeitsunternehmen unterliegen
gesetzlichen Tarifverträgen. Auch wird oft ein Urlaubsgeld in
Höhe von 8 % des Bruttolohns gezahlt.
Arbeitsvertrag
und Arbeitsaufnahme
Wenn Sie zu einem
Vorstellungsgespräch nach Holland fahren, können sie davon
ausgehen, wenn keine gravierenden Unstimmigkeiten in den
Erwartungen beiderseits auftreten, mit einem Arbeitsvertrag in
der Hand zurückzukommen. Dieser sollte in Deutsch abgefasst
sein. Sie beginnen mit einem befristeten Vertrag, dieser wird
nach einigen Wochen auf ihren Wunsch, und einem zufriedenen
Arbeitgeber, in einen unbefristetes Arbeitsverhältnis
umgewandelt.
In der ersten Zeit gilt, sofern
es nicht extra ausgeschlossen ist, für sie das "uitzendbeding".
Dies bedeutet, sie werden nur für geleistete Stunden entlohnt.
Sollte der Arbeitgeber keinen Folgeauftrag für sie haben,
melden Sie sich beim Arbeitsamt, die bisher geleistete
Arbeitszeit wird auf ihren Arbeitslosengeldanspruch
angerechnet. Dies ist jedoch sehr selten der Fall, in der
Regel gehen ihre Einsätze nahtlos ineinander über.
Nach spätestens 78 Wochen
ununterbrochener Tätigkeit bei einem Arbeitgeber haben sie
Anspruch auf Fortzahlung des Lohns auch ohne Folgeauftrag.
Nach weiteren zwei Jahren oder acht aufeinander folgenden
Aufträgen gehen sie in ein unbefristetes
Beschäftigungsverhältnis über.
Nutzen Sie die
Chance, ob für den Berufs- wiedereinstieg oder um weitere
Erfahrung zu sammeln. Wir beraten Sie gern!
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