Verlängerung der Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld auf 18
Monate
Ab 1. Januar gilt eine neue Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld.
Der Bezug von Kurzarbeitergeld wird auf bis zu 18 Monate
verlängert. Den Arbeitgebern, die im Vertrauen auf eine
Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Situation keine Entlassungen
vornehmen, wird Planungssicherheit gegeben.
So können Arbeitsplätze
gerettet und wertvolle Kenntnisse, Kompetenzen und Erfahrungen von
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gesichert werden. Ohne eine neue
Regelung würde die Bezugsfrist für Kurzarbeit, die in 2010
begonnen wird, entsprechend der gesetzlichen Regelung lediglich
maximal sechs Monate betragen.
Die Verlängerung auf 18 Monate
gilt für Betriebe, die mit der Kurzarbeit in 2010 beginnen. Für
Betriebe, die mit der Kurzarbeit schon 2009 begonnen haben, gilt
eine Bezugsfrist von 24 Monaten.
Von dieser Regelung unabhängig
bleibt es außerdem bei den besonderen Erleichterungen der
Kurzarbeit durch die Konjunkturmaßnahmen der Bundesregierung, so
z. B. die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge. Diese
Regelung ist im SGB III geregelt und gilt bis zum 31. Dezember
2010.
(Quelle: Internet)

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