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Neue Mindestlöhne im Bauhandwerk ab 01.09.2009

 

 

 

Neue Mindestlöhne ab dem 01.09.2009

 

Bauhandwerk

Seit dem 01.09.2009 gelten im Bauhandwerk neue Mindestlöhne.

Der Mindestlohn für Beschäftigte in den alte Bundesländern (West) stieg in der Lohngruppe 1 (Ungelernte Arbeitskräfte) auf 10,80 €, für gelernte Arbeitskräfte (Lohngruppe 2) auf 12,90 €.

Für Berlin wurden für ungelernte Arbeitskräfte ein Mindestlohn von 10,80 € und für gelernte Arbeitskräfte von 12,75 € ausgehandelt.

In den neuen Bundesländern gilt ein einheitlicher Mindestlohn von 9,25 €.

 

Malerhandwerk

Auch im Malerhandwerk gelten seit dem 01.09.2009 neue Mindestlöhne. Der Mindestlohn für ungelernte Arbeitskräfte in allen Bundesländern stieg auf nunmehr 9,50 €, Gesellen bekommen in den alten Bundesländern nunmehr 11,25 €.

In den neuen Bundesländern entfällt diese zweite Lohngruppe, Gesellen als auch ungelernte Arbeitskräfte haben somit einen gemeinsamen Mindestlohn in Höhe von 9,50 €.

 

Diese Tarifvereinbarungen gelten zunächst September 2010.

 

Mehr Lohntabellen finden Sie hier >>

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