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Neue Mindestlöhne
ab dem 01.09.2009
Bauhandwerk
Seit dem 01.09.2009 gelten im
Bauhandwerk neue Mindestlöhne.
Der Mindestlohn für Beschäftigte in den
alte Bundesländern (West) stieg in der Lohngruppe 1 (Ungelernte
Arbeitskräfte) auf 10,80 €, für gelernte Arbeitskräfte (Lohngruppe
2) auf 12,90 €.
Für Berlin wurden für ungelernte
Arbeitskräfte ein Mindestlohn von 10,80 € und für gelernte
Arbeitskräfte von 12,75 € ausgehandelt.
In den neuen Bundesländern gilt ein
einheitlicher Mindestlohn von 9,25 €.
Malerhandwerk
Auch im Malerhandwerk gelten seit dem
01.09.2009 neue Mindestlöhne. Der Mindestlohn für ungelernte
Arbeitskräfte in allen Bundesländern stieg auf nunmehr 9,50 €,
Gesellen bekommen in den alten Bundesländern nunmehr 11,25 €.
In den neuen Bundesländern entfällt
diese zweite Lohngruppe, Gesellen als auch ungelernte Arbeitskräfte
haben somit einen gemeinsamen Mindestlohn in Höhe von 9,50 €.
Diese Tarifvereinbarungen gelten
zunächst September 2010.
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