Arbeiten in
Österreich
Sie möchten in
Österreich arbeiten?
Österreich ist eine
Alpenrepublik, welche insbesondere für Handwerker und
Saisonkräfte in der Gastronomie als Arbeitsland interessant
ist. Hier werden insbesondere in den Wintermonaten
Aushilfskräfte für die Betreuung zahlreicher Wintersportgäste
gesucht. Dies geht vom Hotel- und Gastronomiebereich bis zu
Skilehrern und Animateueren.
Gute Handwerker sind in
Österreich, wie fast überall, für verschiedenste Tätigkeiten
im Bereich des Bauhandwerks sowie der Montagen gesucht.
Elektriker, Schweißer, Zimmerleute und Bauhandwerker finden
hier fast immer einen Arbeitsplatz
Viele Deutsche, welche im
Handwerk arbeiten, sind in Zeitarbeitsfirmen
beschäftigt. Dies bedeutet, ihr Arbeitgeber setzt sie bei
verschiedenen Auftraggebern ein.
Einreise nach
Österreich
In Österreich besteht
Meldepflicht. Sie müssen sich bei einem Aufenthalt an einem
Ort von länger als drei Tagen bei der zuständigen Behörde
anmelden. Den Meldezettel erhalten sie bei den meisten
Unterkünften welche sich auch um die Weiterleitung an die
zuständigen Behörden kümmern, oder ihnen hierbei behilflich
sind.
Reise- und
Übernachtungskosten
Arbeiten in Österreich
bedeutet oft länger von zu Hause weg zu sein. Unterkünften für
in der Gastronomie Tätige werden in der Regel durch den
Arbeitgeber bereitgestellt. Oft wird hierfür ein Entgelt
gefordert, welches deutlich unter dem für eine frei
angemieteten Unterkunft liegt.
Reisekosten für An- und Abreise
zum Arbeitsort in Österreich haben sie selbst zu tragen, es
lohnt sich hierbei die Bildung von Fahrgemeinschaften.
Arbeitszeit
und Urlaub
Die gewöhnliche Wochenarbeitszeit
liegt bei 40 Stunden, wird jedoch infolge geltender
Kollektivverträge vielfach verkürzt. Als normale Arbeitszeit
gelten 8 Stunden täglich, wobei bei einem Arbeitstag von mehr
als 6 Stunden täglich eine unbezahlte Pause von 30 Minuten
gewährt werden muss.
In Österreich besteht ein
Urlaubsanspruch von mindestens 25 Werktagen jährlich. Dies
gilt auch für geringfügig Beschäftigte. Hierfür gibt es
zusätzlich zum Grundgehalt einen Urlaubszuschuss vom
Arbeitgeber sowie einen Weihnachtszuschuss. Beide Zuschüsse
unterliegen einer geringeren Besteuerung als das normale
Arbeitsentgelt.
Arbeitsvertrag
und Dienstzettel
Mit einem Arbeitsvertrag
verpflichten sie sich zur Tätigkeit für einen Arbeitgeber,
welcher ihnen hierfür einen Lohn oder ein Gehalt zahlt. Der
Abschluss ist in Österreich grundsätzlich nicht an eine Form
gebunden. Er kann schriftlich, mündlich oder durch schlüssiges
Handeln geschlossen werden.
Wird kein schriftlicher
Arbeitsvertrag geschlossen, werden sie einen Dienstzettel
ausgehändigt bekommen, auf welchem alle relevanten Rechte und
Pflichten aufgeführt sind. Ein Dienstzettel muss mindestens
folgende Punkte enthalten:
-
Name und Adresse des
Arbeitgebers
-
Name und Adresse des
Arbeitnehmers
-
Beginn des
Beschäftigungsverhältnisses (bei befristeten
Arbeitsverhältnissen auch das Ende)
-
Kündigungsfristen / Termine
-
der gewöhnliche Arbeitsort
-
ihre vorgesehene Verwendung im
Betrieb
-
die wöchentliche
Normalarbeitszeit
-
das Grundgehalt, der Grundlohn
sowie weitere Entgeltbestandteile (z.B. Sonderzahlungen) und
deren Fälligkeit
-
die Bezeichnung des
anzuwendenden Kollektivvertrags (eine Art Tarifvertrag)
-
der jährliche Urlaubsanspruch
Mit anderen Worten, achten sie
auf den Erhalt eines schriftlichen Arbeitsvertrages oder eines
Dienstzettels. Beides dient ihrer Sicherheit!


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