Informationen zur Arbeit in
Österreich II / II
Kündigungsfristen und Kündigungsform
Jeder in Österreich Tätige,
welcher einen Dienstzettel oder Arbeitsvertrag besitzt, ist
durch vorgeschriebene Kündigungsfristen und Termine
abgesichert. Es gelten gesetzlich folgende Fristen:
bei Angestellten: einen Monat
(zum Monatsletzten)
bei Arbeitern: zwei Wochen
Arbeitslosen-
und Sozialversicherung
Auch wenn Sie nur in Österreich
arbeiten und nicht vollständig übersiedeln wollen, sind sie
was ihre Arbeitslosen- und Sozialversicherung angeht sicher.
Ihr Arbeitgeber führt alle Abgaben in Österreich für sie ab
und ist für ihre Anmeldung bei der Sozialversicherung
zuständig. Mit der Anmeldung erhalten sie auch ihre
Sozialversicherungsnummer.
Die Sozialversicherung umfasst
die Krankenversicherung, die Unfallversicherung, die
Pensionsversicherung sowie die Arbeitslosenversicherung.
Sie werden automatisch
krankenversichert wenn sie einer unselbstständigen Tätigkeit
nachgehen. Diese Versicherung umfasst die kostenlose
Behandlung durch Arzte und Spitäler sowie das Krankengeld.
Voraussetzung für die Behandlung ist die Vorlage eines
Krankenscheins, den ihnen ihr Arbeitgeber ausgestellt und für
den eine geringe Gebühr fällig wird. Rezepte für Medikamente
werden von den Apotheken gegen eine geringe Rezeptgebühr
eingelöst.
Anspruch auf Arbeitslosengeld
erhalten sie, wenn sie innerhalb von 24 Monaten mindestens 52
Wochen erwerbstätig waren. (deutsche Anwartzeiten werden
angerechnet, sofern sie vor der Antragstellung mindestens
einen Tag in Österreich tätig waren). Die Höhe des
Arbeitslosengeldes beträgt 55 % des Nettoeinkommens, die
Bezugsdauer beträgt grundsätzlich bis zu 20 Wochen.
Der Anspruch kann nur persönlich
bei der zuständigen Geschäftsstelle geltend gemacht werden.
Der Anspruch wird von den
deutschen Behörden angerechnet. Sie erwerben somit einen
deutschen Arbeitslosengeld- und Rentenanspruch.
Wenn Sie EU Bürger und momentan
arbeitsuchend sind, und sich in Österreich vor Ort um einen
Job kümmern wollen, können sie ihren deutschen Anspruch auf
Arbeitslosengeld für max. drei Monate beibehalten und nach
Österreich übertragen lassen. Die Beantragung hierfür erfolgt
bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit.
Nutzen Sie die
Chance, ob für den Berufs- wiedereinstieg oder um weitere
Erfahrung zu sammeln. Wir beraten Sie gern!
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